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Warum brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ?

Der berufliche Alltag stellt hohe Anforderungen an Sie als Unternehmer. Da bleibt für die Belange des Arbeitsschutzes mit seinen zahllosen Gesetzen und Vorschriften oft keine Zeit. Deshalb hat der Gesetzgeber erlassen, dass jeder Arbeitgeber sich durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen muss. Die Berufsgenossenschaften haben sich der gesetzlichen Vorgabe angeschlossen und in der DGUV Vorschrift 2  die Aufgaben und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit konkretisiert. Den Inhabern kleinerer Betriebe geben die Berufsgenossenschaften die Möglichkeit, sich selbst in einer Motivations- und Informationsschulung in die Lage zu versetzen, über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung zu entscheiden.

Darüber hinaus, heißt es in der DGUV Vorschrift 2, ist der Unternehmer verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen qualifi“ziert in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Besondere Anlässe für eine Betreuung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit können unter Anderem sein die − Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,− Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,− grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren,− Einführung neuer Arbeitsverfahren,− Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe,− Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,− Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten,− Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,− Erstellung von Notfall- und Alarmplänen.

Darüber hinaus sind zahlreiche Gesetze und Vorschriften zu beachten. Verlieren Sie nicht den Überblick !

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Gehen Sie auf Nummer Sicher

Es rechnet sich für Sie !

Warum müssen Elektrogeräte geprüft werden ?

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Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung § 5 ( 1 ) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die sicher sind. Weiter heißt es im § 14 ( 2 ) der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsmittel die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend prüfen zu lassen.

Der Unternehmer ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten. Er hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes  für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter getroffen werden.

Die Berufsgenossenschaften fordern in der DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Vorschrift 4, von den versicherten Betrieben, elektrische ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel / Anlagen zu prüfen, um die Beschäftigten vor Gefährdungen zu schützen.

Da die häufigste Brandursache immer noch auf defekte Elektrogeräte und Elektroanlagen zurückzuführen ist, fordern Versicherer, die fachgerechte Prüfung elektrischer Betriebsmittel innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume ein.

DGUV-V3 Prüfungen vermeiden Personen- und Sachschäden und sind ein wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.

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