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Ihre externe Betreuung durch unsere

Fachkraft für Arbeitssicherheit

regional                    praxisnah                    individuell                   kundenorientiert                    rechtssicher

Wir sind Ihr zuverlässiger Patner bei der Umsetzung Ihrer Unternehmerpflichten

nach § 5 und § 6 Arbeitssicherheitsgesetz sowie der DGUV Vorschrift 2

Wir beraten Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit, sind Teilnehmer in regelmäßigen Arbeitsschutzausschuss Sitzungen, erstellen Gefährdungsbeurteilungen, führen Unterweisungen im Bereich Arbeitsschutz durch, erstellen Betriebsanweisungen und vieles mehr.

Verlieren Sie nicht den Überblick

im Paragraphendschungel

der Arbeitssicherheit !

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Kommen Sie auf die sichere Seite, durch die Bestellung einer externen

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Es rechnet sich für Sie !

Wir halten Ihnen den Rücken frei und Sie können sich auf andere Dinge konzentrieren !

Gesunde und zufriedene Mitarbeiter stärken Ihr Unternehmen !

Weniger Unfälle und krankheitsbedingte Fehlzeiten durch sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeit !

Durch die Erfüllung Ihrer Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz, vermeiden Sie rechtliche und finanzielle Folgen nach einem Arbeitsunfall !

Ein Blick von außen kann nicht schaden. Wir beraten, Sie entscheiden. Gemeinsam können wir viel bewegen !

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

Rufen Sie uns an oder verwenden Sie unser Kontaktformular

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